Fast in jedem Haushalt, der einen DSL Anschluss oder einen sogenannten Breitband-Anschluss (z.B. über Kabel) besitzt, steht ein WLAN Router, über den der Zugang zum Internet auch per Funkverbindung (also auch kabellos) möglich ist.
Praktische Anwendung findet die WLAN Verbindung meistens für Notebooks, Laptops, Smartphones, Tablett-PC’s etc..
Warum das WLAN absichern?
Verschlüsseln Sie Ihr WLAN nach dem WPA 2 – AES Methode (aktueller Stand der Verschlüsselungstechnik). Dies vermeidet, dass im näheren Umkreis fremde Dritte das Funksignal des Routers aufgreifen und dies z.B. für illegale Film- und Musikdownloads mißbrauchen können (ungesichertes bzw. offenes WLAN).
In Mißbrauchsfällen sind die unbekannten Dritten in den seltensten Fällen aufspürbar. Als Anschlussinhaber tragen Sie dann die Verantwortung, wenn Sie wegen des offenen WLAN’s aus Urheberrechten in Anspruch genommen werden.
Die Urheberrechtsverletzung entsteht regelmäßig durch einen nicht vom Rechteinhaber authorisierten Download von urheberrechtlich geschützten Werken. Der Download erfolgt im Regelfall über sogenannte Peer-to-Peer Netzwerke wie BitTorrent, emule oder eDonkey. Das Abspeichern des Werks auf dem Peer-to-Peer Server verursacht dann das öffentlichen Anbieten des heruntergeladenen Werks. Alle diejenigen, die an dem Netzwerk angeschlossen sind können auf die gespeicherte Datei zugreifen (Internettauschbörse). Letzteres ist auch der Sinn und Zweck einer Internettauschbörse.
Die Rechtsverletzng wird so von spezialisierten Dienstleistungsunternehmen unter Ermittlung der IP-Adresse aufgespürt. Anwaltskanzleien mahnen in der Folge dann den zur IP-Adresse ermittelten Anschlussinhaber wegen der Urheberrechtsverletzung ab und konfrontiert Sie mit nicht unerheblichen Schadensersatzforderungen.
WLAN absichern – Anforderungen der Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshof (BGH) erwartet von einem WLAN Betreiber, dass er dieses zum Zeitpunkt der Einrichtung nach dem dann geltenden Stand der Technik absichert, um eine Haftung für die Nutzung unberechtigter Dritter zu vermeiden. Gute Tips zur Absicherung Ihres WLAN’s erhalten Sie über das c’t Magazin des heise Verlags z.B. hier.
WLAN absichern – was tun?
beachten Sie bei der Ersteinrichtung Ihres WLAN’s folgende Maßnahmen:
- Die Ersteinrichtung sollte über eine Kabelverbindung (LAN) erfolgen und nicht über eine Funkverbindung (WLAN).
- Änderung des werksseitig vorgegebenen WLAN Namens (SSID) durch ein individuelles Wort (keine Sonderzeichen verwenden).
- Ob der Name des WLAN Routers sodann versteckt, also unsichtbar geschaltet werden sollte, was bei den meisten Routern möglich ist, ist umstritten. Ich meine aber, dass es sicherer ist, da ein unsichtbares WLAN bei einem einfachen Aufspüren von Funknetzwerken durch einen PC nicht ohne weiteres auffindbar ist.
- Ersetzen Sie das werksseitig eingestellten Passworts durch ein individuelles Passwort.
- Dass Passwort sollte aus einer kryptisch durcheinandergewürfelten Anordnung von mind. 16 Stellen. Diese Stellen sollten aus Groß- und Kleinbuchstaben (A–Z, a–z) sowie Ziffern (0–9), bestehen. Dazwischen sollten möglicherweise auch Sonderzeichen wie ?,/,%,$ eingestreut werden. So erschweren Sie Entschlüsselungsversuche durch Hackerangriffe.