Wenn Sie als Onlinehändler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, dann erhalten Sie auf dieser Übersichtsseite Hintergrundinformationen und Verhaltenstipps.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Bei dieser Art von Abmahnungen geht es beim Onlinehandel meistens um falsche Widerrufsbelehrungen, fehlerhafte AGB, unrichtige oder fehlende Preisangaben, fehlerhafter Versandkostenangaben, unzutreffende oder irreführende Artikelbeschreibungen etc..
Absender der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist in der Regel ein Mitbewerber oder ein Interessenverband. Jedenfalls ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr erforderlich. Privatpersonen können nicht abmahnen, wohl aber abgemahnt werden, wenn sie in einem gewerbsmäßigen Umfang abmahnen. Siehe hierzu unseren folgenden Beitrag.
Zum Leidwesen vieler Onlinehändler sind gerade deren Handelsaktivitäten besonders durch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gefährdet. Dies liegt zum einen daran, dass beim Onlinehandel zahlreiche rechtliche Anforderungen zu erfüllen sind. Zum anderen ist das Medium Internet sehr transparent. Mitbewerber oder Interessenverbände könen daher mit Suchmaschinen leicht Fehler aufdecken. Ziel ist häufig auch, unliebsamer Konkurrenz loszuwerden.
Aber Achtung: vor kurzem wurde das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im UWG und UKlaG erlassen. Damit ist das Recht gegen unlauteren Wettbewerb einschneidend ergänzt worden. Wir beobachten hier einen erheblichen Einschnitt bei den Abmahnungen – jedenfalls im Bereich der Informationspflichten und der Kennzeichnungspflichten.
Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten? | Wir helfen Ihnen!
In den meisten Fällen verlangt der Abmahner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die erstattung von Anwaltskosten.
Schalten Sie uns möglichst schnell ein. Wir informieren Sie, wie Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung am besten verhalten, denn Sie müssen in der Regel kurze Fristen beachten.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Überprüfung und Absicherung Ihres Onlinehandel mit anwaltlich erstellten Rechtstexten und praxisgerechten Empfelungen. Ein professionell betriebener Onlineshop benötigt auch eine professionelle Absicherung in rechtlicher Hinsicht.
Wenn Ihnen kein Vorwurf zu machen ist und keine Rechtsverletzung vorliegt, empfehlen wir Ihnen gegebenenfalls keine Unterlassungserklärung abgeben oder keine Zahlung zu leisten. Fragen Sie mich und legen mir über mein Kontaktformular Ihre Abmahnung unverbindlich vor. Sie erhalten dann von mir eine Rückmeldung.