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5 Monate nach Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert Frau Brigitte Müller, Inhaberin der Firma müller.design, eine Vertragsstrafe von 5.900 € von einem Unterlassungsschuldner.

Vertragsstrafeforderung Brigitte Müller – Nutzung der Marke DA VINCI

Der betroffene Unterlassungsschuldner hatte nach einer markenrechtlichen Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben. In dieser hat er sich verpflichtet, die für Frau Brigitte Müller geschützte EU Wort-/Bild- Marke DA VINCI nicht mehr im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit Möbeln zu nutzen. Nach 5 Monaten ist der Unterlassungsgläubigerin eine entsprechende fortdauernde Nutzungshandlung bei Facebook aufgefallen. Dies hatte sie dazu veranlasst, mit Schreiben vom 01.10.2016 die vorstehend genannte Vertragsstrafe aus dem Unterlassungsvertrag zu fordern.

Vertragsstrafeforderung Brigitte Müller – Wie können Sie sich schützen?

Wenn der Vorwurf schuldhaft von Ihnen veranlasst wurde und das Kind sozusagen in den Brunnen gefallen ist, sind die Handlungsmöglichkeiten begrenzt. Im Rahmen eines Unterlassungsvertrages haften Sie in der Regel auch für Ihre Erfüllungsgehilfen, also z.B. Angestellte oder Webagenturen.

Vor der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollten unbedingt folgende Fragen geklärt werden:

  • Ist der Markenvorwurf sachlich und rechtlich berechtigt?
  • Empfiehlt sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder sollten gerichtliche Maßnahmen abgewartet werden?
  • In welcher Form sollte gegebenenfalls eine Unterlassungserklärung abgegeben werden? Modifiziert oder wie von dem Abmahner eventuell vorformuliert?
  • Müssen Abmahnkosten erstattet werden und wenn ja, in welcher Höhe?

Nach einer markenrechtlichen Abmahnung entstehen zahlreiche Fragen und es gibt einige rechtliche Risiken, mit denen Sie sich vor einer Reaktion mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht beraten sollten. Bei der Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung ist generell Vorsicht geboten, da mit einer derartigen Erklärung weitreichende Folgen verbunden sein können.

Vertragsstrafeforderung – was tun?

Wenn Sie auch eine Vertragsstrafeforderung von Frau Brigitte Müller erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

 

Fragen kostet nichts!


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