Ab dem 01.03.2014 besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung von Leuchten nach EU-Verordnung 874/2012 zur Energieverbrauchskennzeichnung von elektrischen Lampen und Leuchten. Neben Lampen sind neuerdings auch Leuchten zu kennzeichnen.
Wie hat die Kennzeichnung zu erfolgen?
Leuchten sind mit einem Label entsprechend den Etiketten gemäß Anhang I, Abschnitt 2 der Verordnung auszustatten. Dies sowohl im Schaufenster, als auch am Produkt und ggf. auf der Verpackung.
Bei Fernabsatzgeschäften im Onlinehandel kann das Etikett auch durch schriftliche Informationen analog der Label ausgestattet werden.
Sämtliche Informationen, die das jeweilige Etikett gemäß Anhang I, Abschnitt 2 der Verordnung enthält, müssen in diesen Fällen vollumfänglich in der Artikelbeschreibung auftauchen. Und zwar
- im Onlineshop,
- auf allen Online-Präsenzen, in denen die entsprechenden Produkte mit Preisangabe oder energiebezogenen Informationen beworben werden.
- Die Pflichen gelten auch bei Produkt-Suchmaschinen oder Google-Anzeigen, da diese auch häufig Preisinformation enthalten. Die Pflichtkennzeichnungen müssen daher bereits dort erkennbar sein.
Wie ist die Kennzeichnung im Einzelnen umzusetzen?
Die Kennzeichnung kann durch die Abbildung der einschlägigen Etiketten, z.B.
oder in anderen Formaten, z.B. in reiner Textform geschehen (insoweit sind Sie in der Gestaltung nicht festgelegt).
Zu den Pflichtinformationen auf der jeweiligen Artikelseite eines Angebots im Internet gehören die folgenden Punkte.
I. Name oder Markenzeichen des Lieferanten;
II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. die üblicherweise verwendete Artikelnummer der Leuchte, die diese von anderen Modellen des gleichen Markenzeichens oder mit dem gleichen Lieferantennamen unterscheidet;
III. In der Werbung ist ferner darüber zu informieren, ob die Leuchte geeignet ist für bestimmte Leuchtmittel, ob sie austauschbare oder auch nicht austauschbare LED-Module enthält etc..
- In den meisten Fällen müsste der Pflichthinweis wohl in der Regel wie folgt lauten: „Diese Leuchte ist geeignet für Leuchtmittel der Energieklassen: (hier dann z.B. die Energieklassen A++ bis E angeben)“
- Sollte die Leuchte nur nicht austauschbare LED-Module enthalten, so muss der Satz lauten: „Die Leuchte enthält eingebaute LED-Lampen.“
- Wenn die Leuchte sowohl nicht austauschbare LED-Module als auch Fassungen für vom Nutzer austauschbare Lampen enthalten, so lautet der Satz: „Diese Leuchte enthält eingebaute LED-Lampen und hat Fassungen für Leuchtmittel der Energieklassen: (hier dann z.B. die Energieklassen C,D,E angeben)“
- Sollte die Lampe sowohl nicht austauschbare LED-Module als auch Fassungen für vom Nutzer austauschbare Lampen enthalten ohne dazugehörige Lampen, so muss der Satz lauten : „Diese Leuchte enthält eingebaute LED-Lampen und hat Fassungen für Leuchtmittel der Energieklassen: (hier dann z.B. die Energieklassen A++ bis E angeben)“.
IV. Skala der Energie-Effizienzklassen der kompatiblen Lampen sowie folgende zusätzliche Informationen, soweit relevant:
- Angabe der Energieeffizienzklassen von Lampen, mit denen die Leuchte nicht kompatibel ist.
- Hinweis, dass die Leuchte LED-Module enthält, die nicht dafür bestimmt sind, vom Endnutzer entfernt zu werden / Hinweis, dass eine solche Leuchte keine Fassungen für vom Nutzer austauschbare Lampen enthält.
V. Weitere Pflichthinweise in bestimmten Fällen
- Wenn die Leuchte mit Lampen betrieben wird, die vom Endnutzer ausgetauscht werden können, und wenn solche Lampen in der Verpackung der Leuchte enthalten sind, lautet der Pflichthinweis wie folgt: „Die Leuchte wird verkauft mit einem Leuchtmittel der Energieklasse: (hier relevante Energieklasse angeben)“
- Wenn die Leuchte nur LED-Module enthält, die nicht dafür bestimmt sind, vom Endnutzer entfernt zu werden, so lautet der Pflichthinweis: „Die Lampen können in der Leuchte nicht ausgetauscht werden.“
- Wenn die Leuchte sowohl LED-Module, die nicht dafür bestimmt sind, vom Endnutzer entfernt zu werden, als auch Fassungen für austauschbare Lampen enthält und solche Lampen nicht zu der Leuchte gehören, so lautet der Pflichthinweis wie folgt: „Die LED-Lampen können in der Leuchte nicht ausgetauscht werden.“
Wenn Sie Fragen zur Kennzeichnung von Leuchten und Lampen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.