Laut einer Pressemeldung des Hamburger Datenschutzbeauftragten haben intensive Gespräche mit Google zu Änderungen des Einbindungsprozesses für einen gesetzeskonformen Einsatz von „Google Analytics“ geführt.
Insbesondere hat Google das bisherige Verfahren der Einbindung dahin gehend geändert, dass
- den Nutzern die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erfassung von Nutzungsdaten eingeräumt wird. Google stellt ein so genanntes Deaktivierungs-Add-On zur Verfügung (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de). Dieses Add-On war bisher für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome verfügbar. Google hat nun Safari und Opera hinzugefügt, so dass alle gängigen Browser berücksichtigt sind;
- auf Anforderung des Webseitenbetreibers kann das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht werden, so dass darüber keine Identifizierung des Nutzers in Europa mehr möglich ist. Dazu muss Google durch entsprechende Einstellungen im Google Analytics-Programmcode mit der Kürzung der IP-Adressen beauftragt werden. Dazu ist auf jeder Internetseite mit Analytics-Einbindung der Trackingcode um die Funktion „_anonymizeIp()“ zu ergänzen.
- zwischen Google und den Webseitenbetreibern muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes abgeschlossen werden. Das Vertragsmuster ist bei Google unter http://www.google.de/intl/de/analytics/tos.pdf erhältlich.
Quelle: Pressemitteilung „Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“
Sollten Sie Fragen zur Einbindung von Google Analytics auf Ihren Webseiten oder Ihrem Webshop haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch bei Fragen zur Erstellung von datenschutzkonformen Datenschutzbedingungen können Sie mit unserer Unterstützung rechnen.