Mir liegt eine Abmahnung zur Wortmarke „Anzeigenhauptmeister“ von Herrn Niclas Matthei aus Gräfenhainichen zur Prüfung vor. Vertreten wird der Rechteinhaber von der Kanzlei Roth Legal, Herr Rechtsanwalt Stefan Roth aus Hamburg. Es geht um die unberechtigte Nutzung der Wortmarke „Anzeigenhauptmeister“.
Abmahnung Wortmarke Anzeigenhauptmeister – Hintergründe
Hintergrund ist, dass der Mandant Inhaber der deutschen Wortmarke 302024216692 – „Anzeigenhauptmeister“ ist. Diese Marke besitzt Schutz in den Warenklassen 12, 16 und 25, nämlich genau in dem Schutzbereich des von mir vertretenen Mandanten, der darunter T-Shirts herstellt und vertreibt. Dadurch werden Markenrechte gem. §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 1 Markengesetz verletzt. Das ausschließliche Recht der Wortmarke ist betroffen. Insbesondere ist es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Markeninhabers ein identisches Zeichen für identische Waren zu benutzen.
Forderungen der Abmahnung
Da durch die parallele Nutzung der Wortmarke „Anzeigenhauptmeister“ ein identisches Zeichen für identische Waren genutzt wird, besteht die Gefahr von Verwechslungen. Die herkunftshinweisende Funktion der Marke ist beeinträchtigt.
Der Rechteinhaber fordert daher Unterlassung und die Abgabe einer strafbewehrten, ernstlichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (UVE) innerhalb einer kurzen Frist. Daneben wird eine umfassende Auskunft gefordert. Schließlich fordert RA Roth Schadensersatz, primär solchen für die Abmahnung. Dies nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 €, mithin von 2.002,41 €.
Was tun bei einer markenrechtlichen Abmahnung
Wenn Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung zur Wortmarke „Anzeigenhauptmeister“ erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne zusenden. Oft lassen sich auch andere Lösungen erzielen, als die geforderten. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit dem Fall idealerweise umgehen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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