Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Herbert Seckler, Inhaber der Sansibar auf Sylt, zur Prüfung vor. Der Abmahner wird von Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf vertreten. Hintergrund ist die Verletzung des Markenrechts an der Marke SANSIBAR.
Abmahnung Herbert Seckler – Forderungen
Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit der Verpflichtung,
es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Hausanzüge unter der Kennzeichnung „Sansibar“ anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen.
für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € an Herrn Herbert Seckler zu zahlen.
Außerdem wird die Erstattung der Kosten der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 100.000 €, mithin 1.973,90 € verlangt.
Abmahnung von Herbert Seckler – Hintergrund der Abmahnung
Herbert Seckler lässt in dem Abmahnungsschreiben darlegen, alleiniger Lizenznehmer an der Deutschen Marke „Sansibar“ zu sein. Die Marke genießt Schutz, insbesondere für Bekleidungsstücke. Herr Seckler ist von der Markeninhaberin, der Infinity Real Estate & Project Development GmbH ermächtigt, Rechte aus der Marke in eigenem Namen geltend zu machen, § 30 Abs. 3 MarkenG.
Er musste feststellen, dass der Gegner der Abmahnung auf der Handelsplattform eBay ein Kleidungsstück mit der Modellbezeichnung „Sansibar“ angeboten hat. Obwohl dies auch noch unter einer weiteren Hauptmarke angeboten wurde. Dagegen wendet er sich:
Dritten ist es gemäß § 14 Abs. 2 Ziffer 1 MarkenG untersagt, ein mit der Marke identisches Zeichen für solche Waren zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die die Marke Schutz genießt. Diese Voraussetzungen liegen hier vor.
Daher ist der Gegner der Abmahnung Herrn Herbert Seckler gegenüber gemäß § 14 Abs. 5 MarkenG zur Unterlassung verpflichtet. Gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG schuldet der Gegner der Abmahnung auch Schadensersatz und die Ertstattung von Anwaltskosten.
Was tun gegen die Abmahnung?
Wenn auch Sie eine Abmahnung von Herbert Seckler erhalten haben sollten, wenden Sie sich gerne über mein Kontaktformular unverbindlich an meine Kanzlei. Nehmen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres persönlichen Falls in Anspruch. Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der weitergehenden Betreuung der Angelegenheit beauftragen möchten. Insofern vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein individuelles Pauschalhonorar.