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Mit Schreiben vom 15.04.2015 mahnt die eBay Inc. und die eBay Deutschland GmbH einen von uns vertretenen Onlinehändler ab. eBay wird vertreten durch die Kanzlei Hogan Lovells International.

Der abgemahnte Onlinehändler handelt mit Getränken und hat entsprechend seiner Firmierung eine deutsche Marke angemeldet. Letztere verletz nach Auffassung von eBay die nachstehend aufgeführten Kennzeichenrechte von eBay.

Abmahnung von eBay | rechtliche Hintergründe

eBay stützt das Unterlassungsbegehren insbesondere auf die für eBay eingetragenen Gemeinschaftsmarken EBAY = EM 11 576 865, EM 1 029 198 und EM 1 499 599 und die Gemeinschaftsmarke BAY = EM 12 995 833.

Die Marken EBAY und BAY sind laut eBay umfangreich als Marke und Unternehmenskennzeichen geschützt. Insbesondere im Bereich des Betriebs von Onlinehandelsportalen und den damit im Zusammenhang stehenden Waren und Dienstleistungen. Des Weiteren beruft eBay sich auf ihre überragende Bekanntheit in Deutschland und der gesamten europäischen Union.

Obwohl der konkrete Waren- und Dienstleistungsbereich der eBay Marken nicht explizit in den Schutzbereich der angegriffenen Marke eingreift und auch keine klangliche und sprachliche Übereinstimmung der sich gegenüberstehenden Marken vorliegen, stützt eBay die Abmahnung auf Entscheidung des europäischen Markenamtes in ähnlichen Verfahren z.B. DATABAY, PAY4BAY, TECHBAY und IBAY24.

Ein weiteres Argument ist der Umstand, dass die angegriffene Marke vor dem Wortbestandteil BAY ein Wort nutzt, welches eine beschreibende Funktion hat und daher keinen hinreichenden Abstand zu der Marke BAY hat. Daher greift der Abgemahnte durch die Nutzung in den Kernbereich der Marken von eBay ein.

Was fordert die Abmahnung von eBay?

eBay fordert die angegriffene Marke durch Erklärung gegenüber dem Deutschen Patent und Markenamt (DPMA) zurückzunehmen. Ferner soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Diese muss die Verpflichtung enthalten, die angegriffene Marke in Zukunft nicht mehr zu nutzen oder ein ähnliches Zeichen zukünftig als Marke anzumelden. Schließlich verlangt eBay die Kosten der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 150.000 € in Höhe von 2.305,40 € zu erstatten.

Was können Sie bei einer Abmahnung von eBay tun?

Lassen Sie den Vorwurf der Abmahnung von eBay durch unsere Kanzlei prüfen. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist Rechtsanwalt Harzheim auf Markenrecht spezialisiert.

Das Markenrecht ist kompliziert und hat viele Facetten. Möglicherweise stellt sich heraus, dass der mit der Abmahnung von eBay erhobene Markenvorwurf nicht gerechtfertigt ist. Anderenfalls sollten Sie stets versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

Gegebenenfalls empfiehlt sich die Abgabe einer fachgerechten und auf den konkreten Fall angepassten modifizierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein Fehlverhalten Ihrerseits kann im Markenrecht, gerade bei bekannten und wertvollen Marken, sehr teure Auswirkungen haben. Anwaltlicher Rat sollte Sie daher in jedem Fall einholen.

Sollten Sie auch eine Abmahnung von eBay erhalten haben oder Fragen zu einer markenrechtlichen Abmahnung haben, senden Sie uns Ihre Abmahnung einfach über das in der rechten Sidebar erreichbare Kontaktformular unverbindlich zu.

Wir melden uns dann bei Ihnen gerne kurzfristig mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falles.


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