Mir liegt eine urheberrechtliche Abmahnung von Herrn Tobias Honscha aus Isernhagen vom 15.11.2024 zur Prüfung vor. Herr Honscha wird vertreten von der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer aus Trier. Es geht um die Verletzung von urheberrechtlichen Schutzrechten. Mir liegen derzeit auch noch weitere Abmahnungen vor.
Hintergrund der Abmahnung von Tobias Honscha
Unser Mandant vertreibt im Wege des Onlinehandels Münzen; er ist Inhaber von Schutzrechten.
Der Abgemahnte bietet im Wege des Onlinehandels – über die Handelsplattform eBay, dort unter dem Pseudonym „XYZ“ – ebenfalls Artikel aus diesem Sortiment Verbrauchern zum Kauf an. Dabei deklariert er seine Onlineangebote zwar als „privat“. Tatsächlich sind diese Angebote jedoch nach Art, Umfang und Nachhaltigkeit als gewerblich anzusehen.
Rechtliche Würdigung
Der Abmahner musste feststellen, dass sich der Nutzer nicht an die urheberrechtlichen Vorschriften hält. Er verwendet das nachstehend wiedergegebene Foto zur Bewerbung der von Ihnen über das genannte eBay-Konto angebotenen Münzen, beispielsweise mit dem Angebot unter der Artikelnummer [wird konkret dargelegt].
Unser Mandant hat dieses Foto selbst erstellt und zur Verwendung im Onlinehandel aufwendig bearbeitet. Die alleinigen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an diesem Foto stehen deshalb Herrn Honscha zu. Unser Mandant hat Ihnen keinerlei Lizenz an diesem Foto eingeräumt. Das Lichtbild unserer Partei genießt Schutz nach den Bestimmungen der §§ 2 Abs. 2 Nr. 5, 72 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), mit der Folge, dass Sie Herrn Honscha zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet sind.
Forderungen der Abmahnung
Wir haben Sie deshalb auftragsgemäß dazu aufzufordern, das von Ihnen unerlaubt veröffentlichte Foto unverzüglich aus Ihrem eBay-Angebot zu entfernen und künftig nicht weiter öffentlich zugänglich zu machen. Weiterhin fordern wir Sie zur Beseitigung der durch die beschriebene Erstbegehung entstandenen Wiederholungsgefahr dazu auf, kurzfristig eine ausreichende Unterlassungserklärung – insbesondere die nach dem anliegenden Muster unterzeichnet zurückzugeben.
Nach fruchtlosem Fristablauf müssen wir unserem Mandanten empfehlen, unverzüglich gerichtlich vorzugehen. Bitte beachten Sie, dass eine vorab per Telefax oder E-Mail übermittelte Unterlassungserklärung nur dann als fristgerecht und ausreichend angesehen wird, wenn das Original binnen weiterer drei Werktage bei uns eingeht.
Auskunftserteilung
Wegen der bereits vollendeten Urheberrechtsverstöße schulden Sie unserem Mandanten zudem eine vollständige und wahrheitsgemäße Auskunft über Art, Umfang und Inhalte der Verletzungshandlungen.
Bis zum 02.12.2024 wollen Sie deshalb bitte Auskunft erteilen darüber
1. auf welchen Internetseiten und in welchen konkreten Angeboten das oben genannte Foto von Ihnen veröffentlicht wurde und
2. über welchen Zeitraum die Veröffentlichung gemäß Ziffer 1 jeweils stattgefunden hat.
Der Anwalt weist ausdrücklich darauf hin, dass sich Ihre Pflicht zur Erteilung einer wahrheitsgemäßen Auskunft auch auf alle Veröffentlichungen erstreckt, die außerhalb des oben genannten eBay-Angebots erfolgt sind.
Auch wegen der unserer Partei zustehenden Auskunftsansprüche werden sich gerichtliche Maßnahmen nicht vermeiden lassen, wenn Sie die berechtigten Ansprüche unserer Partei nicht fristgerecht erfüllen.
Kosten der Abmahnung
Nach den Bestimmungen des § 97a UrhG haben Sie schließlich die unserer Partei durch diese Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Dabei sind die Abmahnkosten brutto geltend zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 21.12.2016 – XI R 27/14). Diese Kosten berechnen sich auf der Basis eines Gegenstandwertes von 6.000,00 € nebst den Testkaufkosten auf insgesamt 748,78 €.
Der Kaufgegenstand wird Ihnen nach Ausgleich der Kostenerstattungsansprüche unserer Partei und nach Erstattung der Rücksendekosten in Höhe von 8,00 € selbstverständlich zurückgegeben, frühestens jedoch nach endgültigem Abschluss des Rechtsstreits.
Der dieser Abmahnung zugrunde gelegte Gegenstandswert entspricht dem Unterlassungsinteresse unserer Partei und ständiger gerichtlicher Bewertungspraxis.
Was können Sie tun gegen eine Abmahnung von Tobias Honscha?
Wenn Sie auch eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne zusenden. Oft lassen sich auch andere Lösungen erzielen als die geforderten. Ich schaue sie mir an und werde Ihnen dann einen Vorschlag unterbreiten, wie Sie mit dem Fall idealerweise umgehen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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