Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Steffen Beetz aus Demmin zur Prüfung vor. Dieser lässt eine von uns vertretene Mandantin wegen einer Urheberrechtsverletzung abmahnen. Diese hängt damit zusammen, dass das Foto angeblich ohne Zustimmung des Urhebers in einer eBay Auktion verwendet worden sein soll.
Abmahnung Steffen Beetz – Forderungen
Der Rechtsanwalt fordert die sofortige Unterlassung der Nutzung des in Rede stehenden Fotos. Um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, fodert er ferner die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Als Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes wird in der Unterlassungserklärung eine feste Vertragsstrafe von 5.001 € angesetzt.
Ferner verlangt Herr Beetz für die Abmahnung unter Berücksichtigung eines Gegenstandswertes von 10.000 € Abmahnkosten von 745,40 € netto.
Abmahnung – was tun?
Bei derartigen Abmahnungen sollten Sie auf eine Einhaltung der Frist achten, da anderenfalls die Beantragung einer Einstweiligen Verfügung droht. Ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen Rechtsanwalt sollten Sie aber nicht handeln und vor allem nicht voreilig eine vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Dies kann zu unberechtigten Verpflichtungen führen.
In vielen Fällen gibt es alternative Verhaltensmöglichkeiten, um die Abmahnung zu beantworten. Ob es z.B. ratsam ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Steffen Beetz erhalten haben, dann können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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