Uns liegt eine markenrechtliche Abmahnung von Frau Steffanie Prüße, Inhaberin der Firma MamboCat zur Prüfung vor. Mit Schreiben vom 13.04.2016 mahnt diese eine Amazonhändlerin wegen Markenverletzung und Wettbewerbsverstößen ab. Die Kanzlei jura:werk Rechtsanwälte Eisele & Wille Partnerschaftsgesellschaft aus Braunschweig vertritt die Abmahnerin. Inhaltlich geht es um eine Markenverletzung durch Anhängen an Amazon Angebote.
Hintergrund der Abmahnung von Frau Steffanie Prüße
Der Vorwurf der Abmahnung Steffanie Prüße lautet, das die Betroffene bestimmte Waren mit einem dazugehörigen Rezeptheft anbietet, das Rezeptheft aber der tatsächlichen ausgelieferten Ware nicht beifügt. Frau Steffanie Prüße sieht darin eine Täuschung über den Umfang der Ware. Daraus resultiert ihrer Ansicht nach eine Irreführung nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG vorliegt.
Ferner lautet der Vorwurf an die betroffenen Gesellschaft, die Marke „MamboCat“ durch das Anhängen an bestimmte Angebote bei Amazon für die Bewerbung identischer Waren zu benutzen, ohne dass die dafür erforderliche Zustimmung vorliegt. Ferner erfolgt eine Nutzung der Marke „MamboCat“ als geschäftliche Bezeichnung, insbesondere als Firmenschlagwort. Daraus folgt ebenfalls ein Unterlassungsanspruch. Schließlich ist mit dem Warenangebot eine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung verbunden.
Forderungen aus der Abmahnung
Frau Steffanie Prüße fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner Auskunft über Art und Umfang der vorstehenden Rechtsverstöße. Schließlich verlangt sie die Angabe des erzielten Umsatzes durch den Vertrieb der betroffenen Waren einschließlich des Gewinns.
Die Rechtsanwälte von Frau Prüße fordern Aufwendungsersatz für die ausgesprochene Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 840.000,00 €. Diesen berechnen sie mit insgesamt 5.366,90 €.
Abmahnung Steffanie Prüße – Was tun?
Wenn Sie auch eine Abmahnung von Frau Steffanie Prüße Firma MamboCat erhalten haben, wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei. Übersenden Sie uns die erhaltene Abmahnung einfach über unser Kontaktformular.
Nehmen Sie vor einer Entscheidung unsere kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls in Anspruch. Entscheiden Sie dann, ob Sie uns mit der weitergehenden Betreuung der Angelegenheit beauftragen möchten. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein individuelles Pauschalhonorar für die außergerichtliche Vertretung.