Mir liegt eine Abmahnung vom 30.09.2016 des Herrn Stefan Schulz zur Prüfung vor. Diesen vertreten die Thoelke, Przybilla, Schaffner Rechtsanwälte. Diese mahnen einen Marktbegleiter ab, der unter der Marke ÄLTERNABEND Veranstaltungen durchführt, ohne dafür eine Genehmigung zu besitzen.
Abmahnung Stefan Schulz – Hintergrund
Die Anwälte werfen dem Verletzer vor, die Markennutzung ungenehmigt bzw. nicht lizenzierte im Dienstleistungsbereich Unterhaltung zu betreiben. Laut dem Markenregister ist die Marke ÄLTERNABEND (Datum der Eintragung 26.10.2005) tatsächlich vorhanden:
Rechteinhaber: Stefan Schulz, Dresden
Marke: DE 30543726 – ÄLTERNABEND
Schutzbereich: Nizza Klasse 41 – Unterhaltung
rechtlicher Vertreter: Thoelke, Przybilla, Schaffner Rechtsanwälte, Dresden
Abmahnung Stefan Schulz – Forderungen
Forderung: Unterlassung, Löschung vorhandener Werbung aus dem Internet, Auskunft, Schadensersatz, Aufwendungsersatz
Vergleichsvorschlag: Schadensersatz einschließlich Abmahnkosten 2.400 €
Abmahnung Stefan Schulz – was können Sie tun?
Im Falle einer markenrechtlichen Abmahnung können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei wenden. Senden Sie mir Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
„*“ zeigt erforderliche Felder an