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Herr Stefan Glowig aus Ettersburg mahnt über seine Heidelberger Rechtsanwälte Benesch Winkler mit Abmahnung vom 10.03.2017 wegen angeblich unbefugter Nutzung eines Lichtbildes ab.

Abmahnung Stefan Glowig – Rechtlicher Hintergrund

Herr Stefan Glowig ist nach Angaben seiner Rechtsanwälte selbständiger Mediengestalter und bietet im Rahmen seines Unternehmens vielfältige Dienstleistungen im Bereich der Fotografie und Mediengestaltung an.

Im Jahr 2016 hat Herr Stefan Glowig Lichtbilder für die Produktvorstellung eines „Makita Baustellenradios“ erstellt. Unserem Mandant wird vorgeworfen, nicht über die Nutzungsrechte an dem im Streit stehenden Lichtbild zu verfügen. Unser Mandant soll das Lichtbild angeblich mehrfach im Rahmen seines gewerblichen Internetauftrittes verwendet haben. Eine Urheberbenennung von Herrn Stefan Glowig soll dem verwendeten Lichtbild nicht zu entnehmen sein. Das Lichtbild sei gem. § 72 UrhG urheberrechtlich geschützt. Herr Stefan Glowig soll über die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Lichtbild verfügen und somit allein berechtigt sein, dieses zu vervielfältigen oder sonst zu verwerten. Die durch unseren Mandanten ohne entsprechende Einwilligung erfolgte Nutzung des vorbenannten Lichtbildes soll damit eine unzulässige Vervielfältigung gem. § 16 UrhG sowie eine öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG darstellen und mangels entsprechender Einwilligung durch Herrn Stefan Glowig urheberechtswidrig sein. Demgemäß soll unser Mandant Herrn Stefan Glowig gem. §§ 97, 101 UrhG, 242 BGB zur Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz verpflichtet sein.

Abmahnung Stefan Glowig – Was wird gefordert?

Die Rechtsanwälte Benesch Winkler fordern für Herrn Stefan Glowig die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung binnen zehn Tagen. Ein Entwurf wurde der Abmahnung beigefügt. Ferner wird ein Schadensersatz in Höhe von 360,00 € sowie die Erstattung von Abmahnkosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 6.360,00 €, mithin 650,34 € gefordert.

Abmahnung Stefan Glowig – Was können Sie tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Stefan Glowig erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.


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