Mir liegen mehrere Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH aus Berlin zur Prüfung vor. Diese lässt über die Münchner Rechtsanwälte 24IP Group Sonnenberg Fortmann mit Schreiben vom 04.01.2017 einen Onlinehändler abmahnen. Dieser hat bei eBay ein Gesellschaftsspiel u.a. unter der Bezeichnung „Mensch ärgere Dich nicht“ angeboten.
Abmahnung Schmidt Spiele GmbH – Rechtlicher Hintergrund
Die Schmidt Spiele GmbH ist nach ihren Darstellungen Inhaberin der deutschen Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ vom 04.07.1918, eingetragen unter der Nummer DE 293721 für Waren der Klasse 28, insbesondere für Gesellschaftsspiele sowie der gleichlautenden Europäischen Gemeinschaftsmarke CTM 002734267 vom 13.06.2002, für die Warenklassen 09, 16, 25, 28 und 41.
Die Schmidt Spiele GmbH ist als Anbieterin einer Vielzahl von Spielen in Deutschland bekannt und bietet als solche unter dem Markennamen „Mensch ärgere Dich nicht“ eines der wohl bekanntesten Spiele im deutschsprachigen Raum an. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Internetpräsenz der Schmidt Spiele GmbH hingewiesen. Ferner komme nach den Darstellungen der Schmidt Spiele GmbH hinzu, dass das Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“ und sein Spielbrett einen erheblichen Bekanntheitsgrad besitzen. Aufgrund ihrer Berühmtheit hat die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ eine hohe Kennzeichnungskraft. Eine derartige Steigerung der Kennzeichnungskraft soll einen erweiterten Schutzbereich begründen. Durch das Anbieten des Spiels unter Verweis auf den Markennamen „Mensch ärgere Dich nicht“ habe unser Mandant in die rechtmäßig erworbenen Markenrechte der Schmidt Spiele GmbH eingegriffen. Zudem sei die Marke der Schmidt Spiele GmbH auch in der Artikelbeschreibung und der URL enthalten.
Update Mai 2023
Mir liegen auch Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH aus der letzten Woche zur Begutachtung vor.
Was fordert die Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH?
Unser Mandant wird zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung aufgefordert, innerhalb von neun Tagen eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Des Weiteren wird unser Mandant aufgefordert, Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 €, mithin 1.953,90 €, zzgl. Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € sowie Recherchekosten in Höhe von 95,00 € zu zahlen.
Ferner werden diverse Auskunfts-, Schadensersatz und Vernichtungsansprüche geltend gemacht, wobei Schadensersatzansprüche vorbehalten bleiben.
Abmahnung Schmidt Spiele GmbH – Was können Sie tun?
Wenn Sie eine ähnliche Abmahnung der 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann für die Schmidt Spiele GmbH erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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