Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Philipp Kahnert vom 02.11.2015 wegen Verletzung der deutschen Wort-/Bildmarke DE 303 08 508 – CARPE NOCTEM vor, die u.a. Schutz für Bekleidungsstücke der Klasse 25 beansprucht. Vertreten wird Herr Kahnert durch die Kölner Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch & Weil.
1. Abmahnung Philipp Kahnert – Hintergrund der Abmahnung
Beanstandet wird die Werbung eines Bekleidungsstückes, das den streitgegenständlichen Wortbestandteil der Wort-/Bildmarke CARPE NOCTEM markenmäßig benutzt. Das Zeichen werde nämlich im Rahmen der Bewerbung der Waren zur Unterscheidung der offerierten Waren von denen anderer Anbieter benutzt. Durch die Benutzung sei, so die Knzlei Hübsch & Weil, ein Verstoß der Markenrechte aus § 15 Markengesetz gegeben, weshalb es dem Betroffenen untersagt sei, unter dem Zeichen CARPE NOCTEM Waren anzubieten und das Zeichen in der Werbung zu benutzen. Eine Zustimmung des Markeninhabers zu den vorgenommenen Benutzungshandlungen liegt nicht vor, insbesondere habe der Markeninhaber keine Lizenz zur Verwendung der Marke erteilt. Aufgrund der Identität bzw. Ähnlichkeit der Waren bestehe für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke des Markeninhabers gedanklich in Verbindung gebracht wird. Der Markeninhaber sei bereits dahingehend angesprochen worden, weil es offenbar schon zu Verwechslungen gekommen sein soll.
2. Abmahnung Philipp Kahnert – was wird gefordert?
Aufgrund der Markenverletzung seien nach Auffassung des Markeninhabers Unterlassungs-und Schadensersatzansprüche gegeben. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Verpflichtung und Unterlassungserklärung sowie unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag Erstattung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 1.171,67 € inklusive Mehrwertsteuer.
3. Abmahnung Philipp Kahnert – was können Sie tun?
Im Falle einer Abmahnung des Herrn Philipp Kahnert können Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei wenden. Übersenden Sie einfach die erhaltene Abmahnung. Ich werde diese einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Nutzen Sie im weiteren die Erfahrungen meiner Kanzlei bei der Abwicklung derartiger markenrechtliche Abmahnungen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung.