Mir liegt eine Abmahnung der Firma PHARUS-PLAN, Inh. Rolf Bernstengel aus Berlin zur Prüfung vor. Die Kanzlei MBBS Rechtsanwälte aus Hamburg vertritt den Rechteinhaber. Anlass ist die unerlaubter Verwendung eines Ausschnitts aus einem Stadtplan im Rahmen eines gewerblichen Internetauftritts. Der Stadtplanauszug dient als Anfahrtsbeschreibung zu einem Internetauftritt.
Abmahnung PHARUS-PLAN / Rolf Bernstengel – Hintergrund
Herr Rolf Bernstengel ist nach eigenen Angaben Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte an Stadtplankartografien sowie Land- und Übersichtskarten. Diese veröffentlicht er unter dem Namen „PHARUS-PLAN“. Er verfügt nach eigener Angabe über einen umfangreichen Kundenkreis. Diesem hat er u. a. für Stadt- und Citypläne, Freizeitkarten, Rad- und Gewässerkarten die gesamte Breite seiner von ihm hergestellten Kartografien zur Nutzung in allen Medien (Print, CD-ROM, Internet usw.) lizenziert. Lizenzen vergibt Herr Brnstengel an seine Kunden nur in Form von einfachen Nutzungsrechten zum vereinfachten Gebrauch. Eine Vergabe von Unterlizenzen ist dem Kunden nicht gestattet.
Abmahnung PHARUS-PLAN / Rolf Bernstengel – Forderungen
MBBS Rechtsanwälte fordern mit der Abmahnung das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite. Des Weiteren fordert die Kanzlei das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden Verzeichnissen auf dem Server.
Ferner verlangt PHARUS-PLAN die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz. Letzteres in Form entgangener Lizenzgebühren einschließlich eines 50%-igen Verletzerzuschlages wegen eines fehlenden Copyright-Hinweises in Höhe von insgesamt 1.345,80 €.
Schließlich verlangt der Rechtsanwalt Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials sowie die Erstattung von Anwaltskosten von 729,23 € gefordert.
Fall aus April 2013
Die Kanzlei MBBS ist seit Anfang des Jahres 2013 mit aus dem Rechtsmarkt bekannten Anwälten auf dem Gebiet des Urheberrechts für Ihre Mandanten aktiv.
Gefordert wird durch MBBS Rechtsanwälte mit der Abmahnung Pharus-Plan das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite und das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden Verzeichnissen auf dem Server.
Ferner fordert Rechtsanwalt Südbrock die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner fordert er Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren einschließlich eines 50%igen Verletzerzuschlags wegen eines fehlenden Copyright-Hinweises in Höhe von EUR 1.345,80.
Schließlich fordern die Anwälte Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials sowie die Erstattung von Anwaltskosten von 555,60 €.
Abmahnung – Was können Sie tun?
Den Vorwurf derartiger Urheberrechtsverletzungen im Rahmen einer Abmahnung der PHARUS-PLAN sollten Sie nicht unbeachtet lassen.
Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen auch nicht, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die von MBBS Rechtsanwälte vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.
Wenn Sie auch eine Abmahnung von PHARUS-PLAN, Inh. Rolf Bernstengel erhalten haben, können Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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