Im Fachgebiet Persönlichkeitsrecht geht es meistens um Äußerungen oder Veröffentlichungen von Bildern oder Videos durch Dritte. Diese kompromittieren, belasten oder schädigen den Betroffenen über Medien wie Internet, Fernsehen, Rundfunk oder Presse und damit öffentlich. Daher spricht der Rechtsanwalt auch häufig von einer Abmahnung im Medienrecht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Wie wurde Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt?
- II. Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung – Was können Sie tun?
- III. Verletzung des Rechts am eigenen Bild – Was können Sie tun?
- IV. Persönlichkeitsrechtsverletzung über das Internet
- V. Um was geht es bei einer Abmahnung im Persönlichkeitsrecht?
- VI. Was tun bei einer Abmahnung im Persönlichkeitsrecht?
- Fragen kostet nichts!
I. Wie wurde Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt?
Was ist im Bereich der grundrechtlich geschützten Meinungsäußerung noch erlaubt? Wann sind Grenzen überschritten? Wann liegt ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild vor?
Meine Kanzlei hilft Ihnen bei rechtswidrigen Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie geschäftsschädigenden Äußerungen, z.B. durch den Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb aufgrund von Beiträgen in Print- und TV-Medien oder sonstige neue und soziale Medien. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie (KunstUrhG) – dem sogenannten Recht am eigenen Bild.
Nicht nur Prominente sind von medienwirksamen Äußerungen oder Veröffentlichungen betroffen, sondern immer mehr auch Privatpersonen, Geschäftsleute und Firmen. Insbesondere bei Verbreitung der Nachricht über das Internet ist eine Äußerung oder ein Foto oder Video in kurzer Zeit einem Millionenpublikum zugänglich. Die Medienlandschaft hat sich die Digitalisierung unserer Gesellschaft durch Foren, Blogs, Twitter, Facebook, YouTube & Co nachhaltig verändert.
II. Persönlichkeitsrechtsrechtsverletzung – Was können Sie tun?
In den meisten Fällen von Rechtsverletzungen im Bereich des Äußerungsrechts geht es um die Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf Meinungsfreiheit. Beides sind im Grundrecht verankerte Grundwerte unserer Gesellschaft. Wir beraten und unterstützen Betroffene beim Entfernen oder Korrigieren von
- unwahren, geschäftsschädigenden oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen oder Beiträgen in Internetforen oder Bewertungsportalen
- unwahren, geschäftsschädigenden oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Äußerungen oder Beiträgen in Print- und TV-Medien
- negativen Einträgen bei Internetdiensten oder Internetbranchenbüchern
- negativen Einträgen bei Bewertungsportalen von Ärzten
III. Verletzung des Rechts am eigenen Bild – Was können Sie tun?
Werden Bilder oder Videos von Ihnen ohne Ihre Einwilligung im Internet veröffentlicht oder haben Sie für die Abbildung zu dem veröffentlichten Zwecke eine Vergütung erhalten, liegt in der Regel die Verletzung des Rechts am eigenen Bild gem. § 22 Kunst UrhG vor. Daraus können Unterlassungsansprüche gegen den Verletzer durchgesetzt werden.
§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt.
Wenn Sie durch eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, unwahren Berichterstattungen, die einen Eingriff in Ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen oder der Verletzung des Rechts am eigenen Bild betroffen sein sollten, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf.
Gerade im Presse- und Medienrecht ist ein schnelles Handeln und/oder die Inanspruchnahme gerichtlicher Eilentscheidung häufig außerordentlich wichtig, wenn Sie weiteren Schaden abwenden wollen.
Sie haben eine Abmahnung im Persönlichkeitsrecht erhalten und benötigen eine schnelle kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles?
Bekannt sind Fälle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Printmedien, Filmberichterstattung und Fernsehen. Persönlichkeitsrechtsverletzungen finden aber gerade über das Internet, insbesondere über soziale Medien statt. Die Persönlichkeitsrechte sind z.B. bei unwahren, beleidigenden oder gezielt geschäftsschädigenden Äußerungen betroffen. Auch die ungenehmigte Verwendung einer IP-Adresse kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung bedeuten.
IV. Persönlichkeitsrechtsverletzung über das Internet
Durch eine unwahre oder beleidigende Äußerung kann der gute Ruf oder gar die Kreditwürdigkeit der betroffenen Person oder Firma stark belastet sein. Das Internet ist außerordentlich transparent und für jedermann weltweit einsehbar. Was einmal über Sie oder Ihre Firma im Internet verbreitet wird, bekommt man häufig nur schwer wieder entfernt. Insoweit ist es außerordentlich wichtig, sich mit professioneller Hilfe schnell mit einer Abmahnung im Persönlichkeitsrecht zur Wehr zu setzen. Der Verletzer erhält dann die Möglichkeit, die rechtliche Auseinandersetzung schnell beizulegen.
V. Um was geht es bei einer Abmahnung im Persönlichkeitsrecht?
Meistens geht es um entsprechende negative Äußerungen auf
- Internetforen
- Bewertungsportalen
- oder Internetregistern
Grundsätzlich gelten im Internet die gleichen Regeln, wie im Bereich der Presse oder sonstigen Medien. Die Grenzen zwischen Persönlichkeitsrechtsverletzung einerseits und Meinungsfreiheit andererseits sind aber oft schwer voneinander zu trennen. Häufig ist es eine sehr schmale Gratwanderung zwischen demjenigen, was Sie im Rahmen einer freien Meinungsäußerung verbreiten dürfen und was nicht. Die Forderungen des Abmahners betreffen dann in erster Linie
- Unterlassungsansprüche,
- Auskunfts- und Gegendarstellung
- sowie Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld
VI. Was tun bei einer Abmahnung im Persönlichkeitsrecht?
Wenn Sie daher wegen einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eine Abmahnung im Persönlichkeitsrecht erhalten haben und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Senden Sie mir diese gerne über mein Kontaktformular zu. Ich werde die Abmahnung dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.
Fragen kostet nichts!
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