Skip to main content

Die Kanzlei Gilliand & Collegen Rechtsanwälte aus Mönchengladbach mahnt mit Schreiben vom 23.07.2014 für Frau Martina Zweiniger aus Berlin ab, weil eine private Immobilienanzeige in der Welt am Sonntag angeblich einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß gegen die seit dem 01.05.2014 geltenden Richtlinien zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) darstellt.

Dadurch verschaft sich der Betroffene, so die Kanzlei Gilliand & Collegen, einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil durch unzulässiges Anlocken.

Abmahnung Martina Zweiniger – Forderung:

Zukünftige Umstellung der Werbung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Vermeidung einer anderenfalls bestehenden Widerholungsgefahr. Schadensersatz: Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 631,80 € (Gegenstandswert 10.000,-).

Abmahnung von Martina Zweiniger – was können Sie tun?

Den Vorwurf eines solchen Wettbewerbsverstoßes durch Frau Zweiniger sollten Sie unbedingt ernst nehmen und zur eigenen Sicherheit anwaltlich überprüfen lassen. Es empfiehlt sich in den meisten Fällen nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unverändert abzugeben. Derartige Unterlassungserklärungen können sehr langfristige und möglicherweise weitgehende Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.


Ähnliche Beiträge