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Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung des Rechteinhabers Mario Thommessen zur Prüfung vor. Dieser vertritt Rechtsanwalt Gregor Warschau aus Krefeld.  Dieser mahnt mit Schreiben vom  22.10.2013 ein Onlinehändler auf Unterlassung der Nutzung einer Marke ab. Es geht um die im deutschen Markenregister eingetragene Wortmarke „Accu-Jogger“. Beide Kontrahenten vertreiben ähnliche Waren.

Abmahnung Mario Thommessen – Hintergrund

Der markenrechtliche Vorwurf besteht darin, dass der Onlinehändler bestimmte im Schutzbereich der Marke liegende Waren unter Verwendung einer ähnlich klingenden Marke anbietet. Dies könnte möglicherweise eine Verwechslungsgefahr zu der registrierten Wortmarke auslösen.

Was fordert die Abmahnung?

Zur Vermeidung der Einleitung gerichtlicher Schritte fordert der Rechtsanwalt von dem Onlinehändler die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Ferner fordert er Schadensersatz, Produktvernichtung sowie Auskunft über Art und Umfang der Markenrechtsverletzung.

Schließlich fordert er die Erstattung der durch die Abmahntätigkeit entstandenen Kosten auf. Letztere bemisst er nach nach einem Gegenstandswert von 75.000,- €. Dies macht einen Gesamtbetrag von 2.085,95 € netto aus.

Was tun gegen eine Abmahnung von Mario Thommessen?

Nehmen Sie einfach meine kostenlose Ersteinschätzung in Anspruch und übersenden mir die Abmahnung über mein Kontaktformular.

Den Vorwurf eines solchen Markenrechtsverstoßes durch Herrn Mario Thommessen sollten Sie in jedem Fall im Rahmen der gesetzten Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung anwaltlich überprüfen lassen. Häufig empfiehlt es sich nämlich nicht, die vorgeschlagene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.