Die Kanzlei Jan B. Heidicker aus Kamen mahnt mit Schreiben vom 11.07.2014 im Auftrag des Herrn Marcel Wricke, handelnd unter der Firma „Die 8geber“, aus 14929 Treuenbrietzen wegen der angeblichen Verletzung von Nutzungsrechten an einem Lichtbildwerk durch das Einbinden des Fotos in einem Internetauftritt ab. Der Rechteinhaber beruft sich auf ein ausschließliches Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem betroffenen Lichtbild. Zur Nutzung und öffentlichen Zugänglichmachung sei keine Zustimmung seitens des Rechteinhabers eingeräumt worden, so RA Heidicker.
Gefordert wird durch die Rechtsanwaltskanzlei eine sofortige Unterlassung der Nutzung sowie zur Vermeidung der Widerholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Schließlich wird Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren, die auf der Basis der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft für Fotomarketing (MFM), Berlin berechnet werden gefordert sowie ein 100%iger Aufschlag wegen der fehlenden Benennung des Urhebers und ein weiterer Aufschlag von 100% wegen eines unterlassenen Bildquellen-Nachweises.
Der Schadensersatz beträgt somit insgesamt 675 €. Ferner werden für die Abmahnung Anwaltskosten von 546,50 € netto hinzugesetzt, so dass eine Gesamtforderung von 1.221,50 € entsteht.
Auf derartige urheberrechtliche Abmahnungen sollten Sie unbedingt fristgerecht reagieren. Es empfiehlt sich aber nicht, ohne vorhergehende fachliche Überprüfung der Abmahnung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt, den verlangten Schadensersatzbetrag zu zahlen und die von der Kanzlei vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen. Auch sind die erhobenen Schadensersatzforderungen im Regelfall überhöht.