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Mir liegt eine Abmahnung von Herrn Jörg Sieger aus Dortmund vom 14.08.2017 zur Prüfung vor. Es vertritt den Abmahner Rechtsanwalt Michael Rohe aus Dortmund. Dieser lässt mit Abmahnung eine Onlinehändlerin wegen fehlender Grundpreisangaben bei ihren eBay Angeboten anschreiben.

Abmahnung Jörg Sieger – Rechtlicher Hintergrund

Herr Jörg Sieger vertreibt nach eigenen Angaben im Wege des Onlinehandels, wie auch die abgemahnte Onlinehändlerin, Wolle und Wollprodukte an Endverbraucher. Die abgemahnte Onlinehändlerin stehe daher zu Herrn Sieger in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Ihr wird vorgeworfen, auf der Handelsplattform eBay Angebote ohne Grundpreisangaben zu veröffentlichen. Nach den Darlegungen von Rechtsanwalt Rohe ist der Grundpreis der Preis je Mengeneinheit, einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Bestandteile. Die Angabe des Grundpreises soll dem Käufer einen leichteren Preisvergleich ermöglichen, besonders bei Packungen mit unterschiedlicher Füllmenge. Pfand oder Rabatte seien nicht zu berücksichtigen. Der Grundpreis müsse – neben dem Endpreis – bei Waren in Fertigpackungen, in offenen Verpackungen und bei Waren, die als Verkaufseinheiten ohne Umhüllungen abgegeben werden, wenn sie nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden.

© Robert Kneschke – Fotolia.com

Gesamtpreis und Grundpreis müssen nah beieinander stehen, damit der Verbraucher sie auf einen Blick wahrnehmen kann (OLG Hamburg, Urteil vom 10.10.2012, AZ: 5 U 274/11). Das ohne Grundpreisangabe beworbene Produkt falle auch nicht unter die Ausnahmevorschrift des § 9 Preisangabenverordnung. Verbraucher- bzw. kundenfeindliche Vertragsbedingungen sowie falsche Verbraucherinformationen können dazu führen, dass der Verbraucher bzw. Kunde über die wahre Rechtslage in die Irre geführt wird und deswegen seine für ihn günstigeren Rechte nicht wahrnimmt. Hieraus resultiere ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil gegenüber einem rechtstreuen Mitbewerber. Der Wettbewerbsverstoß begründe sich somit aus den §§ 3, 3 a, 5 und 5 a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Was fordert die Abmahnung?

Gefordert wird die Abgabe einer ausreichenden Unterlassungserklärung innerhalb von zwei Wochen. Ferner die Erstattung von Anwaltshonorar in Höhe von netto 413,90 €, berechnet nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 €.

Abmahnung Jörg Sieger – Was können Sie tun?

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Jörg Sieger erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.


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