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Mir liegt eine Abmahnung der Jemella Group Ltd. aus Water Lane (Leeds)/Großbritannien zur Prüfung vor. Die Hamburger Rechtsanwälte Lubberger Lehment mahnen ab. Die betroffene Onlinebetreiberin hat bei eBay Glätteisen unter einer fremden Marke vertrieben.

Abmahnung Jemella Group Ltd. – Rechtlicher Hintergrund

Die Jemella Group Ltd. produziert und vertreibt nach eigenen Angaben über ihre Tochtergesellschaft Jemella Ltd. über ein selektives Vertriebsnetz Hairstyling-Produkte unter der Marke „ghd“. Sie ist u. a. Inhaberin der Unionswortmarke „GHD“ (UM 002860518), die u.a. für Geräte und Apparate zur Haarpflege in den Klassen 9, 11 und 21 eingetragen ist.

Die Jemella Group Ltd. ist darauf aufmerksam geworden, dass die abgemahnte Onlinehändlerin über eBay Glätteisen unter der Marke „ghd“ vertreibt.  Insoweit hat sie über eBay eine Testbestellung vorgenommen.

Das Produkt ist in einer neutralen Verpackung ohne die gerätespezifische Umverpackung sowie ohne Gebrauchsanweisung geliefert worden. Die Markeninhaberin hat festgestellt, dass das am Kabel befestigte Echtheitszertifikat mit dem Herstellerhologramm und der Herstellernummer fehlen. Des weiteren wurde die zur Identifizierung der Produktcharge erforderliche Herstellerkennzeichnung auf dem Gerät entfernt.

Der Vertrieb von „ghd“-Produkten, bei denen die Herstellernummer entfernt werden, verstoße, so die Begründung, gegen Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 15 Abs. 2 Unionsmarkenverordnung (UMV). Das Verbot, Produkte unter einer geschützten Marke anzubieten oder zu vertreiben, wenn diese nach dem erstmaligen Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert worden ist, beträfe auch die nachträgliche Entfernung der Herstellungsnummer, die etwa im Falle eines Produktrückrufs für die Identifikation der Geräte notwendig sei.

Abmahnung Jemella Group Ltd. – Was wird gefordert?

Die abgemahnte Onlinehändlerin wird aufgefordert, eine entsprechende Unterlassungserklärung binnen einer Woche abzugeben. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wurde beigefügt.
Ferner wurde die Onlinehändlerin aufgefordert, innerhalb einer weiteren Woche diverse Auskünfte zu erteilen und zu bestätigen, dass Schadensansprüche dem Grunde nach anerkannt werden.
Des Weiteren wird die Erstattung einer 1,5 Geschäftsgebühr auf Basis eines Gegenstandswertes von 100.000,00 €, mithin 1.973,90 € netto inkl. Telekommunikationspauschale geltend gemacht.

Abmahnung Jemella Group Ltd. – Was können Sie tun?

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung der Jemella Group Ltd. erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.


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