Herr Gerhard Brugger aus Österreich lässt, vertreten durch die Patent- und Rechtsanwälte Bockhorni & Kollegen, aus München, einen Onlinehändler wegen des Vorwurfs einer Patentverletzung und der irreführenden Werbung abmahnen.
Der rechtliche Vorwurf besteht darin, dass ein von diesem angebotenes Produkt eines Essig- und Öl Dosierspenders ein europäisches Patent verletze und die Verpackungsgestaltung zudem die Verbraucher irreführe, wodurch zu Lasten des Patentinhabers ein Marktverwirrungsschaden eintrete.
Als Konsequenz des Verstoßes fordert die Kanzlei Bockhorni & Kollegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft über den Umfang des Vertriebs des streitgegenständlichen Produkts sowie den Ausgleich von Abmahnkosten durch entstandene Abmahnkosten nach einem Gegenstandswert von 100.000 €.
Bei derart komplexen Vorwürfen empfehle ich zur eigenen Sicherheit eine anwaltliche Überprüfung des erhobenen Vorwurfs. Häufig ergibt sich, dass die Abmahnung unberechtigt oder zu weitgehend ist.
Vor Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung müssen Sie sich stets darüber im Klaren sein, ob, in welcher Form und in welchem Umfang Sie handeln müssen. Anderenfalls können langfristige Vertragspflichten und/oder Zahlungsverpflichtungen ausgelöst werden, die ganz oder teilweise vermeidbar sind.