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Mir liegen mehrere Abmahnungen der Firma Euro-Cities AG zur  Prüfung vor. Die Rechteinhaberin mahnt über die Anwälte Meissner & Meissner, Berlin ab. Hintergrund ist die unrechtmäßiger Verwendung von Kartenmaterial. Es werden die fogenden tatsächlichen und rechtlichen Argumenta aufgeführt:

Abmahnung Euro-Cities AG – Hintergrund

Die Euro-Cities AG betreibt nach eigenen Darstellungen unter der Domain www.stadtplandienst.de einen Stadtplandienst. Umfangreiches Kartenmaterial wird hierbei öffentlich zugänglich gemacht und für die weitergehende Nutzung zur Lizenzierung angeboten. Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung seien diese Stadtpläne urheberrechtlich geschützt (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG). Die Euro-Cities AG ist Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dieser Kartografie.

Die Euro-Cities AG bemängelt in der Abmahnung, dass unter diversen Homepageadressen unseres Mandanten Kartenausschnitte ins Internet gestellt wurden. Hierbei soll es sich um Ausschnitte aus dem Kartenmaterial der Euro-Cities AG handeln. Die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer Internetseite ist nach Auffassung der Euro-Cities AG als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19 a UrhG rechtswidrig. Ebenfalls illegal ist die mit der Einstellung einer Datei verbundene Vervielfältigung nach § 16 UrhG.

Forderungen der Abmahnung?

Gemäß §§ 97 ff. UrhG wird von unserem Mandanten Unterlassung, Schadenersatz und Aufwendungsersatz gefordert. Die Unterlassungserklärung soll innerhalb von sechs Tagen abgegeben werden.

Die Rechtsanwälte Meissner & Meissner fordern für die Euro-Cities AG ferner einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 675,00 € zzgl. MwSt.. Dies für die unrechtmäßige Nutzung sowie das Unterlassen der Quellenangabe bzw. des Copyright-Vermerks.

Außerdem werden wegen der Anwaltskosten eine 1,3 Gebühr gemäß Nr. 2300 W RVG auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 1.450,00 € zzgl. der Post- und Telekommunikationspauschale nach Nr. 7002 W RVGn geltend gemacht, d.h. insgesamt 169,50 €. Schließlich verlangt die Euro-Cities AG auch die Erstattung der von ihr aufgewendeten Kosten in Höhe von 95,00 € für die Dokumentation der Urheberrechtsverletzung durch die GEKA mbH.

Die Euro-Cities AG will mit der GEKA mbH vereinbart haben, dass die GEKA die recherchierten Verstöße dokumentiert. Ferner, die Beweismittel sichert und die Rechercheergebnisse in schriftlicher, geordneter, übersichtlicher und gerichtsverwertbarer Weise zusammenstellt und an diese übermittelt.

Was tun gegen eine Abmahnung Euro-Cities AG?

Wenn Sie eine ähnliche Abmahnung der Firma Euro-Cities AG erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Sie können mir gerne Ihre Abmahnung über mein Kontaktformular zusenden. Ich werde diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfe ich Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.

Fragen kostet nichts!


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    Abmahnung der vom 24.10.2013

    Auch die vorstehende Abmahnung der Euro-Cities AG wird von der Anwaltskanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte ausgesprochen.

    Forderungen der Abmahnung?

    Auch hier wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Ebenso wie Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren im Wege der sogenannten Lizenzanalogie. Der Lizenzschadensersatz wird nach der üblichen Lizenzgebühr der Euro-Cities AG zuzüglich eines 50%igen Verletzerzuschlags und eines 50%igen Zuschlags wegen Unterlassen der Quellenangabe berechnet.

    Im vorliegenden Fall werden 1.620 € pro Karte zuzüglich eines 50%igen Verletzerzuschlags wegen eines fehlenden Copyright-Hinweises in Höhe von 810 € gefordert. Dies ergibt für 2 genutzte Kartenauschnitte 2.430 €, insgesamt 4.860 € Lizenzschadensersatzforderung.

    Ferner wird von Meissner & Meissner Rechtsanwälte die Erstattung von Anwaltskosten und Dokumentationskosten ( 95 €) insgesamt 840,40 € verlangt. Die Gesamtschadensersatzforderung einschließlich des Lizenzschadensersatzes beläuft sich mithin auf 5.700,40 €.

    Abmahnung aus dem Jahre 2012

    Mir lag auch schon eine Abmahnung der Euro-Cities AG aus dem Jahre 2012 zur Prüfung vor. Die Rechteinhaberin wurde hier noch von der Anwaltskanzlei Dr. Kazak & Häntsch aus Berlin vertreten. Hintergrund der Abmahnung war auch insoweit eine unerlaubte Verwendung eines Stadtplanausschnittes. Diese wurde als Anfahrtsskizze in einem Internetmagazin genutzt.

    Gefordert wird:

    • sofortiges Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite
    • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    • Schadensersatz in Höhe von EUR 450,00 (entgangene Lizenzgebühren)
    • Ermittlungskosten von EUR 95,00.
    • Anwaltskosten in Höhe von EUR 226,00.

    Schließlich wird der Abschluss eines Lizenzvertrages für die zukünftige Nutzung angeboten.


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