Haben Sie eine Abmahnung der Autorin Elke Bräunling erhalten? Die Berliner Rechtsanwälte der KMU-Anwaltskanzlei vertreten Frau Bräunling. Diese mahnen einen Webseitenbetreiber ab, der einen Text unter Verletzung von Urheberrechten von Frau Bräuning genutzt haben soll.
Abmahnung Elke Bräunling – Rechtlicher Hintergrund
Frau Bräunling ist nach eigenen Angaben seit 20 Jahren hauptberuflich als Autorin tätig – vor allen Dingen als Kinderbuchautorin – und hat eine Vielzahl von Werken geschaffen. Es wird auf den Werkbestand in der Deutschen Nationalbibliothek verwiesen. Frau Bräunling betreibt mehrere Webseiten im Internet, wo ihre Texte zur Lizenzierung angeboten bzw. die Bücher mit den Texten verkauft werden. Jeder Text sei mit einem Copyright-Symbol versehen.
Frau Bräunling sei u. a. auch Urheberin des Textes, den der Abgemahnte auf seiner Webseite unlizenziert verwertet haben soll, ohne die erforderliche Zustimmung dafür eingeholt zu haben. Dadurch verletze er das Frau Bräunling als Urheberin des Werkes zustehende Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Dies geschah fahrlässig i. S. von § 276 BGB, da Verwerter sich umfassend und lückenlos nach den erforderlichen Rechten vor einer entsprechenden Nutzung erkundigen müssen (vgl. nur BGH, Urteil vom 12.11.2009 – I ZR 166/07, MMR 2010, 556 Rz. 40-marions- kochbuch.de; mit Verweis auf BGH GRUR 1993, 36-Bedienungsanweisung; BGH, GRUR 2009, 864-CAD-Software).
Bei dem von dem Abgemahnten übernommenen Text handele es sich um ein literarisches Werk, das urheberrechtlichen Schutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG genieße (vgl. nur OLG Frankfurt, Urteil vom 4. Mai 2004, Az. 11 U 6/02,11 U 11/03, ZUM 2004, 924ff.; EuGH, Urteil vom 16. 7. 2009 – C- 5/08, GRUR 2009, 1041 Rz. 30ff.-Infopaq; LG München, Urteil vom 8.9.2011 – 7 0 8226/11, GRUR-RR 2011, 447ff-Karl Valentin-Zitat; OLG Köln, Urteil vom 30.09.2012, Az. 6 U 82/11; Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Auflage 2009, § 2 Rz. 48, 58 m.w.N). Sowohl die durch eigenschöpferische Gedankenformung und individuelle Gedankenführung geprägte sprachliche Gestaltung als auch die besonders geistvolle Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes stelle eine persönlich geistige Schöpfung i. S. des Urhebergesetzes dar.
Abmahnung Elke Bräunling – Forderungen
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen elf Tagen gefordert. Ein Entwurf wurde der Abmahnung beigefügt.
Ferner wird die Erstattung von Abmahnkosten nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer auf Basis eines Gegenstandswertes von 20.000,00 €, mithin 1.171,67€ gefordert. Ebenfalls wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 600,00 € für die unberechtigte Nutzung der Texte geltend gemacht.
Update 26.08.2019
Uns liegt eine weitere Abmahnung von Frau Bräunling in Bezug auf ein Weihnachtsgedicht vor. Im Zuge dessen fordert Frau Bräunling über Ihre Berliner Rechtsanwälte der KMU-Anwaltskanzlei Unterlassung und Schedensersatz. Analog der Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbandes fürdert sie 120 € Lizenzschadensersatz. Hinzu kommt ein 100%iger Aufschlag wegen der fehlenden Benennung des wahren Urhebers. Schließlich fordert die Anwaltskanzlei nach einem Gegenstandswert von 15.000 € Abmahnkosten in Höhe von 1.029,35 €. Die Gesamtforderung beträgt 1.269,35 €.
Abmahnung Elke Bräunling – Was können Sie tun?
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Frau Elke Bräunling erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an unsere Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular.
Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen dann gegen ein zu vereinbarendes Pauschalhonorar vorgerichtlich weiter, falls dies erforderlich sein sollte.