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Eine Abmahnung der DigiRights Administration GmbH stammt regelmäßig von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, aus Berlin. Rechtsanwalt Sebastian vertritt das Unternehmen schon seit Jahren anwatlich. Denn neben zahlreichen anderen Abmahnungen liegen uns beispielsweise die folgenden Fälle vor.

Stets geht es um das öffentliche Zugänglichmachen von Musikwerken deren Rechteinhaberin die DigiRights Administration GmbH ist:

  • Abmahnung vom 09.10.2015 – FKCLUB – The Strange Art
  • Schreiben vom 01.12.2014 – Martin Tungevaag – Wicked Wonderland,
  • Abmahnschreiben vom 28.07.2014 – Martin Solveig – Hey Now (auf Fack ju Göhte OST)

Vorwurf einer Abmahnung der DigiRights Administration

Den von der Daniel Sebastian Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen die jeweilige Musikdatei im Internet in Filesharing-Netzwerken (sog. Internettauschbörsen) öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Letzteres ist ein automatischer Vorgang, der regelmäßig mit einem Download der Datei von der Tauschbörse zusammenhängt.

Schadensverursachung durch rechtswidrige Verbreitung in Filesharing-Netzwerken

Rechtsanwalt Daniel Sebastian trägt vor, seiner Mandantin entstehen durch die rechtswidrige Verbreitung der Werke im Internet erhebliche Schäden. Die Verbreitng erfolgt über Filesharingsysteme, wie z.B. Bittorrent oder eDonkey/eKad.

Überwachung der Filesharingsysteme durch die SKB UG

Regelmäßig ist die Firma SKB UG mit der Überwachung der Filesharingsysteme beauftragt gewesen. Der Auftrag lautete, die Tauschbörsen auf Angebote hin zu überprüfen, die die Rechte der DigiRights Administration GmbH verletzen. Zugleich ermittelt das Unternehmen die IP-Adresse des möglichen Verletzers.

IP-Adresse offenbart Anschlussinhaber

In allen Fällen hat die Rechteinhaberin zunächst über den Zugangsprovider des Abgemahnten die Auskunft eingeholt, dass die ermittelte IP-Adresse zum genannten Tatzeitpunkt dem Internetanschluss zugeordnet war.

BGH zur Täterhaftung und sekundäre Darlegungslast

Damit spricht nach Auffassung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Anschlussinhaber die Verletzungshandlung selbst begangen hat (Urteil vom 12.5.2010, Az. IZR121/08 – „Sommer unseres Lebens“). Zur Entkräftung des Anscheinsbeweises trift in daher eine sekundäre Darlegungs- und Beweislast (OLG Köln, Beschluss vom 11.9.2009, Az. 6 W 95/09). Danach reicht es nicht aus, die Tat nur zu bestreiten oder pauschal auf Dritte zu verweisen. Der Betroffene muss vielmehr den Nachweis führen, dass er selbst nicht als Täter in Betracht kommt.

Forderungen der Abmahnung von DigiRights Administration

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert, es sofort zu unterlassen, urheberrechtlich geschützte Werke seiner Mandantschaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das bloße Abstellen der Verletzungshandlung räumt seiner Meinung nach die Wiederholungsgefahr nicht aus.

Erforderlich ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zur Abgabe der Erklärung setzt er eine kurze Frist. Für den Fall, dass innerhalb der Frist keine geeignete Unterlassungserklärung eingeht, droht Rechtsanwalt Sebastian, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

Vergleichsangebot von 600 €

Zur Erledigung der Angelegenheit unterbreitet die DigiRights Administration GmbH ein Vergleichsangebot. Damit sind die Unterlassungsansprüche gegenüber dem Betroffenen selbst sowie gegen etwaige Haushaltsangehörige abgegolten. In den vorliegenden Fällen betrug der pauschale Vergleichsbetrag jeweils 600 €.

Androhung gerichtlicher Schritte

Für den Fall, dass der Vergleich nicht zu stande kommt, droht Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit gerichtlichen Maßnahmen. Diese betreffen die Geltendmachung von Kosten in Höhe von insgesamt 1.045,40 € die sich wie folgt zusammensetzen:

  • Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandwert von 10.000 € = 745,40 €
  • Schadensersatz für die Tonaufnahme = 300 €.

Was können Sie gegen eine Abmahnung der DigiRights Administration tun?

Sollten Sie auch eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten haben, stehen wir Ihnen gern mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zur Verfügung.

Die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollten Sie in den meisten Fällen nicht abgegeben. Dies könnte zum einen ein Schuldanerkenntnis darstellen und zum anderen auch Ihre Rechte zu weit einschränken.

Der Rat von hier aus lautet daher, derartige Angelegenheiten nicht ohne einen spezialisierten Anwalt zu beantworen.


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