Frau Agnes Heidtbrock aus Hechthausen lässt mit Abmahnung vom 16.12.2016 über ihre Hamburger Rechtsanwälte Harte-Bavendamm unsere Mandantin wegen Leistungsschutzverletzung in Bezug auf Lichtbilder abmahnen.
Abmahnung Agnes Heidtbrock – Rechtlicher Hintergrund
Frau Agnes Heidtbrock soll eine etablierte deutsche Designerin für Bekleidung für werdende und frisch gewordene Mütter und Väter sein. Ihre Entwürfe zeichnen sich nach eigenen Angaben durch die Vereinigung praktischen und bequemen Tragekomforts mit elegantem Design aus. Hierzu zähle u. a. der Entwurf von Jacken und Pullovern mit integrierter Tragefunktion für Babys.
In dem Internetshop von Frau Agnes Heidtbrock sind viele Lichtbilder abgebildet, welche ihre Produkte präsentieren. Die meisten der Lichtbilder habe sie im Zeitraum von 2015 bis 2016 selbst angefertigt bzw. gemeinsam mit einer in ihrem Unternehmen angestellten Werbegrafikerin. Frau Agnes Heidtbrock habe sich die ausschließlichen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbeschränkt einräumen lassen.
Frau Agnes Heidtbrock musste feststellen, dass unsere Mandantin angeblich zwei ihrer Lichtbilder zur Produktpräsentation und Bewerbung auf der Internetverkaufsplattform eBay unter ihrem Account verwendet hat.
Die dargelegten Lichtbildverwendungen sollen die Nutzungsrechte von Frau Agnes Heidtbrock gemäß § 72 Abs. 1 UrhG i. V. m. §§ 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 16, 19 a UrhG verletzen. Gemäß § 72 Abs. 1 UrhG werden Lichtbilder in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 des UrhG geschützt. Daher soll Frau Agnes Heidtbrock das alleinige Recht i. S. v. §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG zustehen, Vervielfältigungsstücke der Lichtbilder anzufertigen. Ferner soll ihr gem. §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19 a UrhG das alleinige Recht zustehen, die Lichtbilder öffentlich zugänglich zu machen.
Abmahnung Agnes Heidtbrock – Was wird gefordert?
Die Rechtsanwälte Harte-Bavendamm fordern für Frau Agnes Heidrbrock die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von einer Woche. Ferner fordern sie die Erstattung der für die Abmahnung entstandenen Anwaltsgebühren in Höhe von 805,20 € auf der Basis eines Gegenstandswertes von 12.500,00 €. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach § 97 Abs. 2 UrhG wird sich vorbehalten. Ebenfalls wird gemäß § 101 Abs. 1 UrhG ein Auskunft über Herkunft und den Vertriebsweg der rechtsverletzenden Lichtbilder gefordert.
Abmahnung Agnes Heidtbrock – Was können Sie tun?
Wenn Sie eine ähnliche Abmahnung der Rechtsanwälte Harte-Bavendamm für Frau Agnes Heidtbrock erhalten haben, wenden Sie sich gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung unverbindlich an meine Kanzlei. Übersenden Sie uns einfach die erhaltene Abmahnung über das Kontaktformular. Wir werden diese dann einer kurzen Überprüfung unterziehen und Ihnen dann die Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer pauschalen Honorarvereinbarung weiter, falls dies erforderlich sein sollte.